Ist eine Heizung mit erneuerbarer Energie nicht sehr viel teurer als eine herkömmliche Öl-, Gas-, oder Elektroheizung?
Die Kosten einer Heizung sind abhängig von vielen Faktoren. Grossen Einfluss haben dabei die Situation vor Ort und der Zeitraum der Betrachtung. Sinnvoll ist ein Vergleich der Gesamtkosten über die gesamte Lebensdauer einer Heizung von rund 20 Jahren. Je länger der Zeitraum ist, desto besser fällt der Gesamtkostenvergleich zugunsten erneuerbarer Heizsysteme aus.
Besonders wichtig ist es, die Gesamtkosten (Anschaffung, Energie- und Betriebskosten) zu berücksichtigen.
Dies gilt um so mehr in Zeiten, in welchen die Energieträger hohen Kostenschwankungen ausgesetzt sind. Mit einheimischer erneuerbarer Energie betriebene Anlagen zeichnen sich dabei durch vergleichsweise konstante und verlässige Energiekosten aus. Förderbeiträge und Steuerabzüge wirken sich zudem, bei der Umstellung auf ein erneuerbares Heizsystem, positiv auf die Gesamtkosten aus.
Besonders wichtig ist es, die Gesamtkosten (Anschaffung, Energie- und Betriebskosten) zu berücksichtigen.
Dies gilt um so mehr in Zeiten, in welchen die Energieträger hohen Kostenschwankungen ausgesetzt sind. Mit einheimischer erneuerbarer Energie betriebene Anlagen zeichnen sich dabei durch vergleichsweise konstante und verlässige Energiekosten aus. Förderbeiträge und Steuerabzüge wirken sich zudem, bei der Umstellung auf ein erneuerbares Heizsystem, positiv auf die Gesamtkosten aus.
Was kostet eine Impulsberatung "erneuerbar heizen"?
Die Impulsberatung "erneuerbar heizen" ist für Hausbesitzer/innen und Stockwerkeigentümer/innen in der ganzen Schweiz kostenlos. Von der Förderung profitieren Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanalage, die älter als 10 Jahre ist und als Hauptheizung für die Raumwärme dient - unabhängig von der Gebäudekategorie und dem Energieträger des alten Wärmeerzeugers.
Ist der Umstieg nicht sehr aufwändig und muss ich dann für längere Zeit aus meinem Haus oder meiner Wohnung ausziehen?
Planung ist alles beim Heizungsersatz, dann ist es gar nicht kompliziert. Wird nur die Heizung ersetzt, muss man in der Regel nicht aus dem Haus ausziehen. In der Regel sind die Arbeiten je nach Umfang innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Während dem Umbau kann - im Fall, dass der Ersatz während der Heizperiode erfolgt - eine Hilfsheizung Wärme und Warmwasser liefern. Für einen reibungslosen Ablauf sollten Sie in 7 Schritten vorgehen
- Schritt 1 Planen Sie voraus! Wenn Ihre bestehende Heizung 10-jährig oder älter ist, sollten Sie jetzt über einen Ersatz nachdenken.
- Schritt 2 Ziehen Sie eine/n Impulsberater/in bei. Lassen Sie sich von Ihrer Impulsberaterin oder Ihrem Impulsberater aufzeigen, welche erneuerbaren Heizsysteme bei Ihrem Gebäude in Frage kommen und was diese kosten.
- Schritt 3 Rechnen Sie richtig! Berücksichtigen Sie nicht nur die einmaligen Investitionskosten, sondern auch die voraussichtlichen Betriebskosten über die ganze Lebensdauer von durchschnittlich 20 Jahren und die Förderbeiträge. Berücksichtigen Sie zusätzlich auch mögliche Steuerabzüge.
- Schritt 4 Holen Sie Offerten ein und vergleichen Sie diese. Holen Sie für dieses Heizsystem zwei bis drei Offerten von verschiedenen Heizungsinstallateuren ein.
- Schritt 5 Informieren Sie die Behörden. Beim Ersatz Ihrer Heizung ist in vielen Fällen (je nach Technologie und Standort) eine Baubewilligung Ihrer Gemeinde notwendig.
- Schritt 6 Beantragen Sie Fördergelder. Beantragen Sie Förderbeiträge jetzt - also noch vor Baubeginn - und lassen Sie diese bestätigen!
- Schritt 7 Ersetzen Sie die Heizung. Nach dem Ausarbeiten der Werkverträge mit den Handwerkern kann der Umbau losgehen.
Macht es aus technischen Gründen Sinn, den Heizungsersatz gleich mit weiteren Modernisierungsvorhaben zu verbinden?
Falls sie vermuten, dass an Ihrem Gebäude weitere energetische Massnahmen sinnvoll wären, empfehlen wir eine Gesamtbetrachtung mittels GEAK Plus durch einen GEAK-Experten. Damit erhalten Sie die Entscheidungsgrundlagen, ob es sinnvoll ist, zuerst die Gebäudehülle zu sanieren. Falls der Heizungsersatz kurz- oder mittelfristig ansteht, empfehlen wir eine Impulsberatung. Dabei wird die Qualität der Gebäudehülle ebenfalls grob beurteilt. Damit erhalten Sie eine erste Einschätzung bezüglich möglicher Varianten und Kosten für einen Heizungsersatz.
Welche Gebäudelabels gibt es?
Eine energetische Sanierung ist ein guter Zeitpunkt, um über Gebäudelabels nachzudenken. Denn sie gewährleisten einen gewissen Sanierungsstandard und machen ihn sichtbar. So sehen Mieter und Eigentümer auf den ersten Blick, wie das Gebäude energetisch und im Vergleich zu anderen Gebäuden abschneidet. Zudem geht mit einem Gebäudelabel in der Regel eine Wertsteigerung einher. Einen Überblick über die wichtigsten Gebäudelabels in der Schweiz bietet EnergieSchweiz.
Weiterführende Informationen
https://www.energieschweiz.ch/page/de-ch/gebaeudelabels-schweiz
Weiterführende Informationen
https://www.energieschweiz.ch/page/de-ch/gebaeudelabels-schweiz
Was ist eine energetische Sanierung?
Wenn ein Gebäude erst einmal steht, ist früher oder später eine Erneuerung fällig. Spätestens nach 20 bis 25 Jahren sollten sich Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit der (Teil-)Sanierung ihres Gebäudes auseinandersetzen, um die Bausubstanz und den Wert zu erhalten. Im Zuge einer solchen Sanierung lohnt es sich, eine energetische Sanierung in Betracht zu ziehen. Der Energieverbrauch und fossile Energieträger können dadurch reduziert werden. Vermieterinnen und Vermieter profitieren von einer Werterhaltung oder sogar Steigerung, Mieterinnen und Mieter unter Umständen von niedrigeren Energiekosten und einem höheren Komfort.
Liegenschaften verlieren mit der Zeit an Wert und es gilt dem entgegenzuwirken. Nach 10 bis 15 Jahren sind die ersten werterhaltenen Massnahmen wie etwa der Austausch von Teppichen oder Wandbelägen notwendig. Nach 20 bis 25 ist eine Teilerneuerung von Bad/WC, Küche oder Teilen der Aussenhülle notwendig. Eine umfassende Erneuerung ist nach 40 bis 50 Jahren angezeigt. Hier sind umfangreiche Massnahmen sinnvoll, welche die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik betreffen. So sanierte Gebäude sind oft mit einem Neubau vergleichbar.
Gebäude isolieren
Verschiedene Massnahmen können den Energieverlust eines Gebäudes deutlich senken und den Wohnkomfort steigern. Die Wände älterer Gebäude sind oft nicht (ausreichend) gedämmt, weshalb die Dämmung insbesondere auch vor anderen Sanierungsmassnahmen sinnvoll ist. Die Isolation des Dachs/Estrichs und des Bodens/Kellers bietet weitere Einsparmöglichkeiten. Hierdurch können unbeheizte von beheizten Räumen getrennt werden. Ist die Aussenhülle gedämmt, lohnt sich auch die Betrachtung von Wärmebrücken. Durch diese gelangt die Wärme von innen nach aussen. Besser isolierte Fenster, üblicherweise eine Dreifachverglasung, können den Wärmeverlust weiter verringern.
Energieverbrauch reduzieren
Sanierungsmassnahmen können den Energieverbrauch senken. Beispielsweise zahlt sich der Einsatz von wassersparenden Armaturen oder von automatischen Lüftungen oft aus. Durch falsches Lüften geht unter Umständen viel Heizwärme verloren.
Fossile Energieträger reduzieren
Der Ersatz einer alten durch eine neue, an die neue Gebäudesituation angepasste Heizung lohnt sich. Es ist sinnvoll, sich in diesem Zusammenhang auch über erneuerbare Heizformen zu informieren (s. auch «Wie ersetze ich eine Heizung und wer unterstützt mich dabei?»).
Strom produzieren
Eine Sanierung ist eine gute Möglichkeit, um sich über eine eigene Stromerzeugung, etwa in Form von Photovoltaikanalagen, Gedanken zu machen. Die Verwendung von fossilen Energieträgern kann dadurch reduziert werden und die Verwendung eigenen Stroms (z. B. in einem ZEV, s. auch «Was ist ein ZEV?») ist in der Regel günstiger als Netzstrom.
Betrieb optimieren
Auch ohne energetische Sanierungen lässt sich einiges erreichen. Eine Betriebsoptimierung bietet die Möglichkeit, Energieverbrauch und Heizkosten zu senken (s. auch «Wie kann im laufenden Betrieb Energie eingespart werden?»).
https://www.energieschweiz.ch/gebaeude/renovieren-sanieren/
Mit welchen Kosten muss ich als Vermieterin bzw. Eigentümer für eine Photovoltaikanlage rechnen?
Die Grösse der Anlage und die Art der Solarmodule beeinflussen die Kosten einer Solaranlage. Faustregeln können Ihnen bei der Abschätzung der Kosten helfen. Prinzipiell gilt: je grösser die Anlage, desto günstiger der Strom.
Die Leistung von Solarmodulen wird in Kilowattpeaks (kWp) angegeben. 1 kWp entspricht im Betrieb ca. 900 kWh. Eine Solarzelle, die ein Kilowattpeak Strom produziert, kostet zwischen 1500 und 3500 Franken. Falls Sie oder Ihre Mieterinnen und Mieter den Strom gleich auch selber nutzen, lohnen sich Solarmodule besonders, da der Strom aus dem Eigenverbrauch kostengünstiger ist als jener von einem Energielieferanten.
Die Leistung von Solarmodulen wird in Kilowattpeaks (kWp) angegeben. 1 kWp entspricht im Betrieb ca. 900 kWh. Eine Solarzelle, die ein Kilowattpeak Strom produziert, kostet zwischen 1500 und 3500 Franken. Falls Sie oder Ihre Mieterinnen und Mieter den Strom gleich auch selber nutzen, lohnen sich Solarmodule besonders, da der Strom aus dem Eigenverbrauch kostengünstiger ist als jener von einem Energielieferanten.
Welche Förderbeiträge kann ich erhalten?
Die Forderung nach energieeffizienteren Gebäuden und Anlagen wird lauter, doch was für Förderprogramme gibt es und wie können sie in Anspruch genommen werden? Die Internetseite der Energie-Experten verrät es Ihnen.
Für eine höhere Energieeffizienz ist es wichtig, alte Gebäude energetisch zu sanieren und deren Anlagen sinnvoll zu ersetzen. Hierfür können von privaten Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern verschiedene Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
Die Bestimmungen für die Förderprogramme sind aber nicht in allen Kantonen gleich. Dementsprechend ist es nicht immer einfach, sich im Dschungel der Informationen zurechtzufinden. Sie wollen wissen, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit Sie Förderbeiträge erhalten? Die Internetseite energiefranken.ch schafft Abhilfe. Sobald Sie den Ort Ihrer Liegenschaft eingeben, erfahren Sie, welche Massnahmen und Schritte erforderlich sind, um Förderbeiträge zu erhalten. Zudem können Sie sich darüber informieren, von welchen Förderbeiträgen Sie profitieren können und wie hoch sie sind.
https://www.energiefranken.ch/de
Für eine höhere Energieeffizienz ist es wichtig, alte Gebäude energetisch zu sanieren und deren Anlagen sinnvoll zu ersetzen. Hierfür können von privaten Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern verschiedene Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
Die Bestimmungen für die Förderprogramme sind aber nicht in allen Kantonen gleich. Dementsprechend ist es nicht immer einfach, sich im Dschungel der Informationen zurechtzufinden. Sie wollen wissen, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit Sie Förderbeiträge erhalten? Die Internetseite energiefranken.ch schafft Abhilfe. Sobald Sie den Ort Ihrer Liegenschaft eingeben, erfahren Sie, welche Massnahmen und Schritte erforderlich sind, um Förderbeiträge zu erhalten. Zudem können Sie sich darüber informieren, von welchen Förderbeiträgen Sie profitieren können und wie hoch sie sind.
https://www.energiefranken.ch/de
Wie wird die Finanzierung von energetischen Massnahmen unterstützt?
Energetische Sanierungen sind für Mieter und Eigentümer nicht nur aufwändig, sondern mitunter auch mit hohen Kosten verbunden. Im Sinne des Klimaschutzes und in Vereinbarung mit den Zielen der Energiestrategie 2050 werden energetische Massnahmen, welche den Energie- und/oder den CO2-Verbrauch senken, deshalb durch unterschiedliche Fördermassnahmen finanziell unterstützt. Die wichtigsten werden hier vorgestellt.
Gebäudeprogramm
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer seit 2010 finanziell bei energetischen Sanierungen. Dies ist im Sinne der Energiestrategie 2050 notwendig, da Gebäude mit rund 40 % einen wesentlichen Teil zum Schweizer Energieverbrauch beitragen. Das Gebäudeprogramm wird unter anderem finanziert durch die CO2-Abgaben auf Brennstoffe. Welche Massnahmen konkret in welcher Höhe gefördert werden, legen die Kantone fest. Dabei orientieren sie sich am Dokument «Harmonisiertes Fördermodell der Kantone». Fördermittel des Gebäudeprogramms müssen beim Kanton in der Regel vor der Sanierung beantragt werden. Teilweise ist ein GEAK-Plus-Beratungsbericht notwendig.
Einmalvergütung für erneuerbare Energien
Seit dem 1. Januar 2018 besteht die Möglichkeit, als Liegenschaftseigentümerin und -eigentümer eine Einmalvergütung für Anlagen zu erhalten, die aus erneuerbaren Energien Strom produzieren. Wenn Sie beispielsweise im Zuge einer energetischen Sanierung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach montieren lassen, die zwischen 2 und 100 kWp Strom produziert, sind Sie förderberechtigt. Sie erhalten eine einmalige KLEIV (Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen), die sich aus einem Grundbeitrag und einem von der erbrachten Leistung abhängigen Leistungsbeitrag zusammensetzt. Sie können die Fördermittel nach der Inbetriebnahme der Anlage bei Pronovo beantragen.
Energiespar-Contracting
Beim Energiespar-Contracting handelt es sich um einen Vertrag, mit dem sich ein Energiedienstleister (Energy Service Company, ESCO) gegenüber einem Eigentümer verpflichtet, den Energieverbrauch einer Liegenschaft durch geeignete technische und allenfalls bauliche Massnahmen zu senken. Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) sieht in Artikel 6c vor, dass die Vermieterschaft die Kosten eines ESC unter bestimmten Voraussetzungen und für eine Zeitdauer von höchstens zehn Jahren als Nebenkosten verrechnen darf. Die Bestimmung stellt sicher, dass den Mietenden kein finanzieller Mehraufwand entsteht und dass keine grösseren Unterhaltsaufwendungen als Nebenkosten überwälzt werden können. Gleichzeitig bietet der ESC der Vermieterschaft eine Steigerung des Gebäudewerts sowie eine Einsparung von Investitionskosten.
https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/
https://pronovo.ch/
Gebäudeprogramm
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer seit 2010 finanziell bei energetischen Sanierungen. Dies ist im Sinne der Energiestrategie 2050 notwendig, da Gebäude mit rund 40 % einen wesentlichen Teil zum Schweizer Energieverbrauch beitragen. Das Gebäudeprogramm wird unter anderem finanziert durch die CO2-Abgaben auf Brennstoffe. Welche Massnahmen konkret in welcher Höhe gefördert werden, legen die Kantone fest. Dabei orientieren sie sich am Dokument «Harmonisiertes Fördermodell der Kantone». Fördermittel des Gebäudeprogramms müssen beim Kanton in der Regel vor der Sanierung beantragt werden. Teilweise ist ein GEAK-Plus-Beratungsbericht notwendig.
Einmalvergütung für erneuerbare Energien
Seit dem 1. Januar 2018 besteht die Möglichkeit, als Liegenschaftseigentümerin und -eigentümer eine Einmalvergütung für Anlagen zu erhalten, die aus erneuerbaren Energien Strom produzieren. Wenn Sie beispielsweise im Zuge einer energetischen Sanierung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach montieren lassen, die zwischen 2 und 100 kWp Strom produziert, sind Sie förderberechtigt. Sie erhalten eine einmalige KLEIV (Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen), die sich aus einem Grundbeitrag und einem von der erbrachten Leistung abhängigen Leistungsbeitrag zusammensetzt. Sie können die Fördermittel nach der Inbetriebnahme der Anlage bei Pronovo beantragen.
Energiespar-Contracting
Beim Energiespar-Contracting handelt es sich um einen Vertrag, mit dem sich ein Energiedienstleister (Energy Service Company, ESCO) gegenüber einem Eigentümer verpflichtet, den Energieverbrauch einer Liegenschaft durch geeignete technische und allenfalls bauliche Massnahmen zu senken. Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) sieht in Artikel 6c vor, dass die Vermieterschaft die Kosten eines ESC unter bestimmten Voraussetzungen und für eine Zeitdauer von höchstens zehn Jahren als Nebenkosten verrechnen darf. Die Bestimmung stellt sicher, dass den Mietenden kein finanzieller Mehraufwand entsteht und dass keine grösseren Unterhaltsaufwendungen als Nebenkosten überwälzt werden können. Gleichzeitig bietet der ESC der Vermieterschaft eine Steigerung des Gebäudewerts sowie eine Einsparung von Investitionskosten.
https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/
https://pronovo.ch/
Welche Vorschriften gilt es bei der Umsetzung von energetischen Sanierungen zu beachten?
Bei der Umsetzung von energetischen Sanierungen kommen das kantonale Baurecht und das Energiegesetz zur Anwendung. Deshalb variieren die Vorschriften je nach Kanton. Informieren Sie sich bei der zuständigen kantonalen Behörde Ihres Wohnkantons über geltende Vorschriften. Für den Energiebereich sind die Energiefachstellen die richtige Anlaufstelle.
https://www.endk.ch/de/kontakt/kantonale-energiefachstellen
https://www.endk.ch/de/kontakt/kantonale-energiefachstellen
Sind die Impulsberater/innen wirklich neutral oder wollen sie mir etwas von ihren Produkten verkaufen?
Die Impulsberater/innen haben alle eine Erklärung unterzeichnet. In dieser ist unter anderem unter «Sorgfaltspflicht» festgehalten:
- Der Impulsberater hat alle Impulsberatungen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten persönlich zu verantworten.
- Der Impulsberater verpflichtet sich, die Beratungen gemäss dem in der Schulung vermittelten Ablauf und Umfang sorgfältig und sachgemäss umzusetzen sowie die Gebäudebesitzer zu motivieren, bei einem Ersatz einer fossilen Heizung auf erneuerbare Energien umzusteigen.
- Der Impulsberater hat die für die Impulsberatung erforderlichen Daten wahrheitsgetreu und sachgemäss zu erfassen. Er bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf der Checkliste.
Wie ersetze ich eine Heizung und wer unterstützt mich dabei?
Ein genauer Blick auf die bestehende Heizung lohnt sich. Denn dank dem Wechsel auf ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien werden die CO2-Emissionen reduziert und die Heizkosten gesenkt. Zudem erhöht sich der Wert Ihrer Liegenschaft. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» für grössere Mehrfamilienhäuser begleitet Sie beim Heizungsersatz.
Eine Heizung in einem Mehrfamilienhaus zu ersetzen, benötigt eine gute und frühzeitige Planung, denn sie betrifft nicht nur Vermieterinnen, sondern auch Mieter. Neben der Abschätzung der möglichen Lösungen, des Heizbedarfs und der Kosten ist es wichtig, auch die Betroffenen miteinzubeziehen. «Erneuerbar heizen» unterstützt Sie hierbei mit einer Impulsberatung für grössere Mehrfamilienhäuser. Sie beinhaltet unter anderem zwei Besuche vor Ort und geht speziell auf die Bedürfnisse von Liegenschaften mit mehr als sechs Wohneinheiten ein. Viele Kantone unterstützen die Impulsberatungen mit Förderbeiträgen.
Ablauf einer Impulsberatung
Eine Fachperson begutachtet zuerst die Situation vor Ort. Dabei werden der Zweck, der Zustand und die Funktion des heutigen Systems sowie die Situation für Alternativen (Gebäude, vorhandener Platz, Flächen, Umgebung etc.) analysiert. Der Impulsberater oder die Impulsberaterin berechnet daraufhin unter anderem den Energie- und Leistungsbedarf sowie die Investitions- und Betriebskosten im Vergleich zu einer konventionellen Lösung. Auf dieser Basis wird der Beratungsbericht in Form einer Checkliste erstellt. Im Rahmen eines zweiten Gespräches erklärt Ihnen die Fachperson detailliert die möglichen Varianten, empfiehlt die optimale Lösung unter Berücksichtigung der Verhältnisse und geht auf Ihre Fragen ein. Mit diesem Wissen können Sie dann die weiteren Schritte einleiten.
Folgender Ablauf wird für den Heizungsersatz selbst empfohlen:
Eine Heizung in einem Mehrfamilienhaus zu ersetzen, benötigt eine gute und frühzeitige Planung, denn sie betrifft nicht nur Vermieterinnen, sondern auch Mieter. Neben der Abschätzung der möglichen Lösungen, des Heizbedarfs und der Kosten ist es wichtig, auch die Betroffenen miteinzubeziehen. «Erneuerbar heizen» unterstützt Sie hierbei mit einer Impulsberatung für grössere Mehrfamilienhäuser. Sie beinhaltet unter anderem zwei Besuche vor Ort und geht speziell auf die Bedürfnisse von Liegenschaften mit mehr als sechs Wohneinheiten ein. Viele Kantone unterstützen die Impulsberatungen mit Förderbeiträgen.
Ablauf einer Impulsberatung
Eine Fachperson begutachtet zuerst die Situation vor Ort. Dabei werden der Zweck, der Zustand und die Funktion des heutigen Systems sowie die Situation für Alternativen (Gebäude, vorhandener Platz, Flächen, Umgebung etc.) analysiert. Der Impulsberater oder die Impulsberaterin berechnet daraufhin unter anderem den Energie- und Leistungsbedarf sowie die Investitions- und Betriebskosten im Vergleich zu einer konventionellen Lösung. Auf dieser Basis wird der Beratungsbericht in Form einer Checkliste erstellt. Im Rahmen eines zweiten Gespräches erklärt Ihnen die Fachperson detailliert die möglichen Varianten, empfiehlt die optimale Lösung unter Berücksichtigung der Verhältnisse und geht auf Ihre Fragen ein. Mit diesem Wissen können Sie dann die weiteren Schritte einleiten.
Folgender Ablauf wird für den Heizungsersatz selbst empfohlen:
- Rechtzeitiges Planen des Heizungsersatzes
- Impulsberatung durchführen
- Kostenabschätzung erstellen (Investitions-, Energie- und Betriebskosten sowie Steuerabzüge und Fördergelder)
- Einholen von Offerten
- Informieren der Behörden
- Beantragen von Fördergeldern
- Ersetzen der Heizung
Macht es aus technischen Gründen Sinn, den Heizungsersatz gleich mit weiteren Modernisierungsvorhaben zu verbinden?
Falls sie vermuten, dass an Ihrem Gebäude weitere energetische Massnahmen sinnvoll wären, empfehlen wir eine Gesamtbetrachtung mittels GEAK Plus durch einen GEAK-Experten. Damit erhalten Sie die Entscheidungsgrundlagen, ob es sinnvoll ist, zuerst die Gebäudehülle zu sanieren. Falls der Heizungsersatz kurz- oder mittelfristig ansteht, empfehlen wir eine Impulsberatung. Dabei wird die Qualität der Gebäudehülle ebenfalls grob beurteilt. Damit erhalten Sie eine erste Einschätzung bezüglich möglicher Varianten und Kosten für einen Heizungsersatz.
Soll die Heizung bereits vor Erreichen ihres Lebensendes ersetzt werden oder ist es nicht auch für die Umwelt besser, diese möglichst lange zu nutzen?
Das Programm «erneuerbar heizen» will Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern mit einer fossilen oder elektrischen Heizung, die älter als 10-jährig ist, frühzeitig einen Anstoss geben, sich Gedanken über ihr zukünftiges Heizsystem zu machen. So haben sie zum Beispiel genügend Zeit für die Finanzierungsplanung. Der Entscheid, wann der richtige Zeitpunkt ist, hängt vom Zustand der Heizung, den persönlichen Präferenzen – eben mit einer «sauberen» Heizung die Umwelt zu entlasten – und der Gesamtkostenentwicklung – Anschaffung, Energie und Betrieb – ab.
CO2-Emissionsfaktoren: Was gilt?
Faktenblatt_co2 | |
File Size: | 366 kb |
File Type: |
Holzheizung und Feinstaub: Was gilt?
Faktenblatt_feinstaub | |
File Size: | 679 kb |
File Type: |
Faktenblatt "Finanzierung selbstgenutztes Wohneigentum"
Faktenblatt_finanzierung_wohneigentum | |
File Size: | 609 kb |
File Type: |
Faktenblatt "erneuerbar heizen" für Mietende und Vermietende
Faktenblatt_mietende_vermietende | |
File Size: | 465 kb |
File Type: |
Faktenblatt Finanzierung bei Stockwerkeigentümergemeinschaften
Faktenblatt_finanzierung_stwe | |
File Size: | 603 kb |
File Type: |
Nützliche Links
Abklärung Energieförderung: www.energiefranken.ch
Eignung Erdwärmesonden: www.kann-ich-bohren.ch
Eignung Solardach: www.sonnendach.ch
kostenlose Impulsberatung: www.erneuerbarheizen.ch/impulsberatung
Heizkostenrechner "erneuerbar heizen": www.erneuerbarheizen.ch/heizkostenrechner
Informationen zum GEAK-Gebäudeausweis: www.geak.ch
Eignung Erdwärmesonden: www.kann-ich-bohren.ch
Eignung Solardach: www.sonnendach.ch
kostenlose Impulsberatung: www.erneuerbarheizen.ch/impulsberatung
Heizkostenrechner "erneuerbar heizen": www.erneuerbarheizen.ch/heizkostenrechner
Informationen zum GEAK-Gebäudeausweis: www.geak.ch